Stiftung Die Brücke zum Leben

Satzung

„Förderung gemeinnütziger und mildtätiger Projekte und die Erbringung sonstiger Hilfsleistungen für notleidende Kinder, Jugendliche und deren Familien in aller Welt. Der Stiftungszweck wird insbesondere durch folgende Maßnahmen im In- und Ausland verwirklicht:

  • eigene Projekte im Bereich Kinder- und Jugendhilfe sowie der Bildung und Erziehung
  • Unterstützung bedürftiger Kinder und Jugendlicher sowie deren Familien, die aufgrund ihres körperlichen, geistigen, seelischen oder materiellen Zustands auf finanzielle Hilfe angewiesen sind
  • Errichtung von Kinderheimen, Schulen, Krankenhäusern, Altenheimen und sonstigen sozialen Einrichtungen oder Unterstützung bestehender Einrichtungen dieser Art
  • Soforthilfe bei Naturkatastrophen, Krisen und Hungersnöten

Die Stiftung entscheidet in freiem Ermessen und in Abhängigkeit von den verfügbaren Mitteln darüber, welche der genannten Zwecke und Maßnahmen sie verfolgt und in welchem Umfang dies geschieht."

Auszug aus der Satzung vom 19.12.2011

Entstehung

Die Stiftung DIE BRÜCKE ZUM LEBEN mit Sitz in Diepenauer Heide 1, 31603 Diepenau (Steuernummer 34/215/18183) wurde im Dezember 2011 durch den Stifter Gerd Johannes Hemmerling ins Leben gerufen. In der Satzung ist das Ziel der Gemeinnützigkeit und Mildtätigkeit unwiderruflich verankert.

Auf Grund dessen erfolgte durch das niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport die Anerkennung der Stiftung als steuerbegünstigte Körperschaft. Dies wurde durch das Finanzamt Nienburg/Weser am 27. Dezember 2011 offiziell bescheinigt.

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