Helfen und Spenden

Grundsätzliches:
Die Stiftung ist mit einem Grundstockvermögen ausgestattet, welches bei einer vermögensverwaltenden Bank gemäß den gesetzlichen Vorschriften angelegt ist. Mit den erzielten Erträgen können in der Regel alle laufenden Verwaltungskosten abgedeckt werden.
Das bedeutet, dass alle Spenden und Zuwendungen zu 100 Prozent direkt in die jeweiligen Projekte fließen.

1. Zustiftungen (Zuwendungen zum Grundstockvermögen)
Wenn sich jemand mit der Arbeitsweise und der Zielsetzung der Stiftung identifizieren kann, sind Zustiftungen grundsätzlich zulässig und werden gerne entgegengenommen.

2. Spenden und Zuwendungen, 
die nicht dem Grundstockvermögen zufließen, werden ausschließlich zur Erfüllung des Stiftungszwecks verwendet.
Zweckgebundene Spenden und Zuwendungen fließen zu 100 Prozent in die dafür vorgesehenen Projekte. Deren Realisierung kann auf Wunsch schriftlich und bildlich dokumentiert werden.

Alle Spenden und Zuwendungen sind im Rahmen der deutschen Gesetzgebung steuerlich voll absetzbar, da die Stiftung als gemeinnützig anerkannt ist. Zuwendungsbestätigungen werden jährlich ausgestellt. Bitte geben Sie im Verwendungszweck bereits Ihren Namen und ihre Anschrift an. 

3. Freiwillige Helfer
Es besteht die Möglichkeit, sich als freiwilliger Helfer zu engagieren. Besonders in den Ferienzeiten ist es möglich, sich für einen Baueinsatz (z.B. in Moldawien) anzumelden. Dies hilft, die Baukosten zu senken, um somit noch mehr Projekte realisieren zu können. Ideal wäre es, wenn sich ein eingespieltes Team meldet, was den Einsatz sehr effektiv machen würde. Auch einzelne Personen sind herzlich willkommen, vorhandene Teams zu unterstützen.

Jede Hilfe trägt dazu bei, dass in gemeinsamer Zusammenarbeit noch mehr Kindern eine lebenswerte Zukunft ermöglicht werden kann.

Wenn Sie die Arbeit der Stiftung finanziell unterstützen möchten, nutzen Sie bitte folgende Bankverbindung:

Sparkasse Minden-Lübbecke
BIC: WELADED1MIN
IBAN: DE54 4905 0101 0000 0655 32